wichtige Hinweise

Objektunterlagen

Objektunterlagen können über "Immoblien suchen und finden" heruntergeladen oder in unseren Büros eingesehen bzw. telefonisch angefordert werden.

Besichtigungstermine

Besichtigungsmöglichkeiten stimmen Sie bitte mit unseren Büros oder direkt mit den zuständigen Mitarbeitern ab.

Begehen und Befahren

Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.

Grunderwerbsteuer

Bei Kaufpreisen über € 2.500 beträgt die Grunderwerbsteuer für Immobilien in Sachsen 5,5 % und in Bayern 3,5 %. Für Versteigerungsobjekte aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen gilt ein Steuersatz von 5 %, für Hessen 6 % und für Brandenburg 6,5 %.

Die Notare sind verpflichtet, bei der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die steuerliche Identifikationsnummer des Veräußerers und des Erstehers anzugeben.